Schon krass, wie lange so was bei uns dauert! Da stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Niedernhausen bei einem Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 für den Bau von Windkraftanlagen auf bereits von der Landesregierung ausgewiesenen Vorranggebieten und erst Anfang Juli 2025 wird – wenn alles so läuft, wie derzeit geplant – feststehen, welches Unternehmen den Auftrag erhält, die Errichtung der Anlagen zu planen.
Aber betrachten wir das Positive. Nachdem die Grundsatzentscheidung durch die Bürgerschaft gefallen war, musste aufgrund der Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zunächst Einvernehmen mit Idstein und Eppstein über das weitere Vorgehen hergestellt werden. Anschließend wurde das sogenannte Interessenbekundungsverfahren vorbereitet und dazu die Hilfe der Firma Endura Kommunal aus Freiburg in Anspruch genommen. Am 6. März 2025 ist dann die Angebotsfrist abgelaufen und immerhin dreizehn Unternehmen interessieren sich für diese Aufgabe.
Die hohe Zahl an Bewerbern ist ein gutes Zeichen. Nun kann anhand der vorgelegten Angebote eine Vorauswahl durch die Vergabegruppe getroffen und eine Beschlussempfehlung an die kommunalen Gremien gegeben werden. Endura Kommunal wird auch diesen Prozessschritt unterstützen. Die Vergabegruppe hat vor, sich am 1. April und am 8. Mai zu treffen, eine Entscheidung der Gemeindevertretung von Niedernhausen ist für den 2. Juli vorgesehen. Die Stadtverordneten von Idstein werden dazu am 18. Juni und die von Eppstein am 3. Juli tagen.
Bedauerlich bleibt, wie bereits im Niedernhausener Anzeiger vom 19. Dezember 2024 in unserem Blog „Mangelnde Transparenz über Kriterien für Interessenbekundungsverfahren“ beklagt, dass wir die Auswahlkriterien nicht kennen und auch unbekannt ist, wer sich denn im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens als Projektierer beworben hat. Der Mut zu Transparenz fehlt weiterhin.
So können wir nur alle Entscheidungsträger bitten, die von uns schon mehrfach kommunizierten Punkte, die bei einer Umsetzung des Projekts im Interesse der Akzeptanz und der kommunalen Finanzen realisiert werden sollten, zu berücksichtigen. Dies sind eine Beteiligung der Gemeinde an der Betreibergesellschaft, die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an den Anlagen und die Vereinbarung eines Regionalstromtarifs, von dem alle Niedernhausener Haushalte einen Vorteil hätten. Damit die Entscheidungshoheit über die Windkraftanlagen dauerhaft bei den Kommunen verbleibt, plädieren wir dafür, dass die drei Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger zusammen einen Anteil von über 50% an der Betreibergesellschaft halten sollten.
