„Zügige Umsetzung sichern!“. So lautete vor nunmehr drei Monaten die Überschrift unseres Beitrags hier im Niedernhausener Anzeiger. Dies war, ist und bleibt im Interesse von Klimaschutz, Energiewende und auch der Stärkung der kommunalen Finanzen unsere Forderung an Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung.
Was ist seither geschehen? Und wie geht es nun weiter?
Die Entwicklung der Windkraft-Eignungsflächen wird gemeinsam mit der Stadt Idstein und der Stadt Eppstein angegangen. Das ist gut so, weil sich die Vorrangflächen auf dem Gemeindegebiet von Niedernhausen zum Teil in Besitz von Idstein, Eppstein und Hessenforst befinden. Hessenforst wird die Staatsforstfläche nach Auswahl eines Projektentwicklers mit einbringen und den von den kommunalen Gremien gemeinsam ausgewählten Projektentwickler als Kooperationspartner akzeptieren.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung von Idstein wird das bereits für Idstein tätige Beratungsunternehmen endura kommunal aus Freiburg die drei Kommunen bis zur Auswahl des Projektentwicklers unterstützen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Vorbereitung und Durchführung eines hierzu erforderlichen gemeinsamen Interessenbekundungsverfahrens. Besondere Bedeutung kommt dabei den interkommunalen Absprachen zur Pachtverteilung und der Abstimmung gemeinsamer Auswahlkriterien zu, wie etwa die Möglichkeit der Beteiligung einer Kommune und/oder von Bürgerinnen und Bürgern an der Betreibergesellschaft, aber auch ökologische Kriterien wie Maßnahmen zur Waldschonung.
Entscheiden müssen jeweils die Gemeindevertretung von Niedernhausen und die Stadtverordnetenversammlungen von Idstein und Eppstein. Das ist aufwendig, aber unvermeidlich. Nützlich dürfte dabei die von endura kommunal vorgeschlagene und moderierte Vergabegruppe sein. Diese soll aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Kommunen zusammengesetzt sein. Aus jeder der drei Kommunen sollen alle Fraktionen sowie der Gemeindevorstand bzw. der Magistrat je eine Person in dieses Gremium entsenden können.
Wenn die Vergabegruppe solide und intensiv arbeitet und die kommunalen Gremien deren Vorlagen anschließend zügig zustimmen, dann kann das Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Projektentwicklers ab Oktober 2024 starten – ein Jahr nach positivem Ausgang des Bürgerentscheids zur Windkraft. Die Entscheidung für einen Projektentwickler wird sich über ein halbes Jahr hinziehen, für Projektplanung und Genehmigung sind zwei bis drei Jahre angesetzt, für die Bauzeit dann ein weiteres Jahr. Bis wir in Niedernhausen Wind ernten, wird also noch geraume Zeit vergehen.
Das von uns als überflüssig bezeichnete Markterkundungsverfahren gilt im Übrigen als abgeschlossen. Wie von uns vorgeschlagen, wurde zur Kenntnis genommen, dass bereits mehrere Unternehmen informell inhaltlich weitgehende Dokumente übermittelt und damit ihre Bereitschaft gezeigt haben, an einer Entwicklung von Windkraftanlagen in Niedernhausen mitzuwirken. Weiterhin wurde Idstein kontaktiert, das zusammen mit Hünstetten bereits Windkraftanlagen plant. Auf insgesamt anderthalb Seiten wird dies beschrieben und ist als das Ergebnis zum Markterkundungsverfahren für jede und jeden im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Niedernhausen einzusehen. Gut, dass hier schlussendlich kein zusätzlicher Aufwand betrieben wurde.