In einigen Tagen ist es soweit. Beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 entscheiden Sie darüber, ob „Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete auf den gemeindeeigenen Waldflächen errichtet werden“ können.
Hier für Sie noch einmal die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wo sollen die Windräder eigentlich stehen?
Die drei von der Landesregierung ausgewiesenen Windkraft-Vorranggebiete liegen zwischen Engenhahn und Königshofen nördlich Hohe Kanzel, zwischen Oberseelbach und Oberjosbach westlich Nickel sowie am Hahnberg zwischen Niedernhausen und Naurod. Diese drei Areale gehören zur Gemarkung Niedernhausen, aber ausschließlich das Gebiet am Hahnberg befindet sich im alleinigen Eigentum der Gemeinde Niedernhausen. Die Fläche nördlich Hohe Kanzel gehört zu ca. 90% dem Land Hessen bzw. der Stadt Idstein, das Gebiet westlich Nickel zu 80% der Stadt Eppstein. Hier liegt die Entscheidung zur Errichtung von Windkraftanlagen alleine in deren Ermessen. Wir entscheiden am 8. Oktober nur über die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen.
Um wieviel Anlagen geht es denn?
Auf gemeindeeigenem Grund können 4 Windräder mit jeweils 6 Megawatt Leistung gebaut werden. Damit könnten jährlich 60 Gigawattstunden Strom produziert werden. Zum Vergleich: der Jahresstrombedarf von Niedernhausen beträgt zurzeit 39 Gigawattstunden.
Wenn die anderen Grundstückseigentümer (Idstein, Eppstein und Hessenforst) sich beteiligen, dann geht es in den drei Vorranggebieten insgesamt um 7 der heute üblichen großen Anlagen. Um mehr Windräder geht es nicht!
Wieviel Fläche muss für ein Windrad zur Verfügung stehen?
Ein Windrad benötigt etwa 1 Hektar Baufläche, wobei davon 0,6 Hektar dauerhaft benötigt werden, der Rest nur temporär während der Bauphase; diese Fläche wird dann anschließend renaturiert. Wenn gerodet werden muss, so sind in gleichem Umfang Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, in der Regel Aufforstungen.
Die Zuwegung hat eine Breite von rund 4 bis 4,5 m und besteht aus einer wasserdurchlässigen Schotterschicht. Die Hauptforstwege bei uns sind bereits für den Schwerlastverkehr ausgelegt. Im Verlauf der Planungen wird besonderes Augenmerk daraufgelegt, zum überwiegenden Teil bestehende Wege nutzen zu können.
Nach welcher Rechtsgrundlage werden Windräder eigentlich gebaut, z.B. auch was die Abstandsregelungen betrifft?
Die Windenergieanlagen werden nach dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) genehmigt. Daneben sind landesspezifische Regelungen zu beachten, die z.B. die Mindestabstände für Windkraftanlagen definieren. In Hessen beträgt der Mindestabstand zur Wohnbebauung 1.000 Meter.
Was für Emissionen verursachen Windräder?
Eine Windkraftanlage verursacht keine schädlichen Emissionen wie Smog oder Treibhausgase. Störende Lichtemissionen sowie hörbarer Schall in der Nähe von Wohnbebauung werden vermieden, Kennleuchten blinken nur dann rot, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Der zusätzlich erzeugte Infraschall stellt keine gesundheitliche Belastung dar.
Welche Auswirkungen haben Windräder auf unser Grundwasser?
An der Grundwasserversorgung in Niedernhausen ändert sich nichts. Die Betriebssicherheit ist durch eigene Brunnen, Aufbereitungsanlagen und Wasserbehälter hoch und würde auch durch Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt. In Wasserschutzzonen I und II darf gar nicht gebaut werden, in der Wasserschutzzone III bedarf es stets einer Einzelfallprüfung und -genehmigung und gegebenenfalls besonderer Sicherheitseinrichtungen wie etwa Auffangwannen. In Niedernhausen betrifft dies das Vorranggebiet westlich Nickel sowie das Gebiet nördlich hohe Kanzel. Das Vorranggebiet am Hahnberg, das vollständig im Besitz der Gemeinde ist, liegt vollständig außerhalb einer Wasserschutzzone.
Die Landesstraße nach Idstein oberhalb der Autalhalle liegt im Übrigen in einer streng regulierten Schutzzone II. Trotzdem fahren auf den Straßen ständig Tanklaster mit großen Mengen Benzin oder Öl. Das sind bei einem schweren Unfall die wahren Risiken für unser Trinkwasser. Windkraftanlagen sind kein Risiko für unsere Trinkwasserversorgung, weder beim Bau noch beim Betrieb.
Welche Auswirkungen haben Windräder auf unseren Wald und die Tierwelt?
Durch Windbruch, Trockenheit und Borkenkäfer, größtenteils Folgen des Klimawandels, sind bereits 145 Hektar von 1024 Hektar Wald im Eigentum der Gemeinde zerstört. Langfristig retten wir den Wald nur, wenn wir den Klimawandel begrenzen und Strom ohne fossile Brennstoffe produzieren.
Eine Bedrohung vor allem für seltene und in ihrem Bestand gefährdete Tierarten stellen Windräder nicht dar. Bedroht sind diese durch den Klimawandel. Große moderne 6-Megawatt-Windräder rotieren im Übrigen langsamer als kleinere Anlagen und sind höher als die meisten Vögel fliegen.
Was bringt der Bau von Windrädern der Gemeinde und uns Bürgerinnen und Bürgern?
Die Gemeinde erzielt zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer und Pacht sowie erzeugter elektrischer Energie (0,2 Cent pro kWh). Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen wäre dies bei 4 Windrädern jährlich ein Plus von rund 520 000 Euro im Gemeindehaushalt. Für die Niedernhausener Haushalte könnte der Stromtarif gesenkt werden.
Wir haben in den vergangenen Monaten Informationen zum Thema Windkraft bereitgestellt, Argumente für ein JA zur Windkraft geliefert und versucht, uns stets sachlich und objektiv mit Gegenargumenten auseinanderzusetzen. Wenige Tage vor dem Bürgerentscheid nunmehr unsere Bitte an Sie:
Stimmen Sie mit JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 – in unser aller Interesse und im Interesse der nachfolgenden Generationen.