Windkraftanlagen in Niedernhausen – Was ist denn mit den Emissionen?

Eine Windkraftanlage verursacht keine schädlichen Emissionen wie Smog oder Treibhausgase. Windenergie belastet die Luft also nicht wie etwa Kraftwerke, die auf die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl oder Erdgas angewiesen sind und dabei Kohlendioxid, Feinstaub, Stickoxide und Schwefeldioxid ausstoßen. Mit einem JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 stimmen Sie also für eine saubere Energieerzeugung.

Von Windkraftanlagen gehen aber Licht- und Lärmemissionen aus. Um Anwohner und auch die Natur davor zu schützen, müssen deshalb schon im Genehmigungsverfahren bestimmte Grenzwerte und Mindestabstände von Wohngebieten eingehalten werden.

Lichtemissionen sind eigentlich kein Problem mehr. Lichtreflexe, die früher von sich drehenden Rotoren mit reflektierender, glänzender Oberfläche bei Sonnenschein auftraten, werden heute durch matte, graue Beschichtungen vermieden. Rot blinkende Kennleuchten zur Sicherung des Flugverkehrs müssen inzwischen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung geschaltet werden und blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Danach gehen die Lichter wieder aus. Bestandsanlagen mit einer Gesamthöhe ab 150 m müssen nachgerüstet werden.

Zum durchaus möglichen Schattenwurf gibt es klare Regelungen: Schatten von sich drehenden Rotoren darf höchstens 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag auf Gebäude treffen. Bei Überschreitung stoppt das Windrad, bis die Sonne weitergewandert ist. Und der Schatten reicht höchstens 1400 m weit nach Osten oder Westen und dies nur morgens oder abends bei tief stehender Sonne. Im Übrigen stehen die Windräder in Niedernhausen so weit von der Bebauung entfernt, dass ihr Schattenwurf auf Wohngebäude ausgeschlossen ist.

Durch den Betrieb von Windkraftanlagen wird in gewissem Umfang auch Lärm erzeugt. Hörbarer Schall entsteht durch Getriebe und Generator in den Rotoren und im Turm. Jede Windkraftanlage muss daher nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Die Richtwerte, die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt sind, dürfen nicht überschritten werden. Der Schallpegel bei Windrädern ist heute so gering, dass er schon im Abstand von 300 Metern nicht mehr wahrgenommen wird. Der Mindestabstand eines Windrades zu einem Siedlungsgebiet beträgt übrigens 1000 Meter.

Durch Luftverwirbelungen an den Rotorblättern entsteht Infraschall. Als Infraschall werden Schallwellen mit Frequenzen unter 20 Hertz (Hz) bezeichnet. Sie sind so tieffrequent, dass sie der menschliche Hörsinn nicht mehr als Geräusch erfasst. Infraschall wird durch Wind und Wellen und durch menschengemachte Quellen wie Heizungs- und Klimaanlagen, Kompressoren, Verkehrsmittel und eben auch Windkraftanlagen erzeugt. Allein während einer dreistündigen Autofahrt in einem Dieselfahrzeug bekommt man ebenso viel Infraschall ab wie während eines Aufenthalts von 20 Jahren in 300 Meter Entfernung eines Windrades. Nach derzeitiger Befundlage ist jedenfalls ein wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Infraschall durch Windkraftanlagen und gesundheitlichen Belastungen nicht herstellbar. Der gemessene Infraschallpegel geht nicht über den üblichen Infraschallpegel im städtischen Umfeld hinaus.

Ein JA zur Windkraft bedeutet:

  • Wir stimmen für eine regionale Energieerzeugung ohne die Luft durch Kohlendioxid, Feinstaub, Stickoxide oder Schwefeldioxid zu belasten. Damit schützen wir den Wald, dem eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zukommt.
  • Wir vermeiden bei Einhaltung der rechtlich verbindlichen Regelungen zu Grenzwerten und Mindestabständen störende Lichtemissionen sowie hörbaren Schall in der Nähe von Wohnbebauung. Der zusätzlich erzeugte Infraschall liegt nach heutigem Stand der Wissenschaft deutlich unter den Wahrnehmungsgrenzen des Menschen.

Ein Hinweis noch: Wir ein Video von Prof. Volker Quaschnig von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin verlinkt, das sich u.a. auch mit den Lärmemissionen durch Windräder befasst.

Quellenhinweise zu „Windkraftanlagen in Niedernhausen – Was ist denn mit den Emissionen?“:

Umweltbundesamt, Windenergie an Land: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie-an-land#flaeche

BWE Bundesverband WindEnergie, Schall: https://www.wind-energie.de/themen/mensch-und-umwelt/schall/

Energieagentur Rheinland-Pfalz, Weniger Lichtemissionen im Windpark durch neues System: https://www.energieagentur.rlp.de/info/die-energieagentur-informiert/aktuelle-meldungen/aktuelles-detail/weniger-lichtemissionen-im-windpark-durch-neues-system