Windkraftanlagen in Niedernhausen–was bringt uns das finanziell?

Üblicherweise bedeuten Mehreinnahmen der Gemeinde höhere Steuern, Abgaben oder Gebühren für uns Bürgerinnen und Bürger. Leistungen der Gemeinde für uns sind stets mit Ausgaben der Gemeinde verbunden. Für Leistungen, die wir von privaten Unternehmen beziehen, zahlen wir an diese. Mit einem JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 schaffen wir eine Win-win-Situation für die Gemeinde Niedernhausen und uns alle.

Für die Gemeinde bringen Windkraftanlagen zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen, die zu 70 % an die Standortgemeinde der Anlage und zu 30% an die Heimatgemeinde des Betreibers gehen. Doch seit einigen Jahren steuern die Windparkbetreiber ihre Anlagen in der Regel über lokale Projektgesellschaften. Dadurch profitiert die Standortkommune des Windparks vollumfänglich von den Gewerbesteuereinnahmen. Ihre Höhe ist allerdings nur schwer abschätzbar, da vom Gewinn des Betreibers abhängig.

Stehen die Windräder auf gemeindeeigenen Grundstücken, fallen Pachteinnahmen an. Ein einziges Windrad mit einem Windertrag von 15 GWh pro Jahr, bei einem angenommenen Wert von ca. 9 Cent pro kWh unter Berücksichtigung des sogenannten Binnenlandzuschlags und einem Anteil der Stromerlöse als Pacht von 7,5 Prozent (üblich ist ein Anteil zwischen 5% und 10%) erbringt jährlich rund 100 000 Euro.

Nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 erhalten Kommunen 0,2 Cent pro kWh Strom, der durch Windkraftanlagen erzeugt wurde. Nicht der Betreiber muss für diesen Betrag aufkommen, sondern er erhält ihn direkt als Aufschlag auf seinen Vergütungstarif.

Wir Bürgerinnen und Bürger partizipieren an den durch die Mehreinnahmen möglichen zusätzlichen Leistungen der Gemeinde. Und wir sparen selbst Geld, weil Strom aus Windkraft deutlich günstiger herzustellen ist als fossil erzeugter Strom.

Ein JA zur Windkraft bedeutet:

  • Die Gemeinde erzielt zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer, Pacht und erzeugter elektrischer Energie. Bei 4 Windrädern mit je 6-MW-Leistung wären dies – ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuereinnahmen – jährlich rund 520 000 Euro, davon etwa 400 000 Euro durch Pachteinnahmen sowie 120 000 Euro durch den Gemeindeanteil an den Stromerlösen.

  • Die Gemeinde könnte mit den zu erzielenden Einnahmen beispielsweise ihre Aufwendungen für Jugend, Kultur, Sport und Soziales erheblich erhöhen und   beispielsweise so die Kitabeiträge senken.                               

  • Wir alle sparen Geld, wenn Strom billiger wird. Denn die Stromproduktion kostet die Energieerzeuger aus Wind (einschließlich Bau und Betrieb der Anlagen) etwa 7 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Produktion von Strom aus Gas und Kohlestrom kostet jeweils etwa 11 Cent, Solarstrom im Übrigen auch rund 7 Cent.

  • Wir könnten als Gemeinde die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen schaffen, mit durchaus attraktiven Renditen. Aber dazu ein andermal mehr.

Quellenhinweise zu „Windkraftanlagen in Niedernhausen – was bring uns das finanziell?“:

Wie Gemeinden an Windkraft verdienen (Stromerlöse, Pachteinnahmen)
https://blog.lea-hessen.de/wie-gemeinden-an-windkraft-verdienen/
sowie
https://www.roedl.de/themen/fokus-public-sector/2021-april/windkraft-eeg-2021

Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung
https://www.leka-mv.de/wp-content/uploads/2022/03/220329_LEKA_Gewerbesteuerzerlegung_final.pdf

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
https://www.niedernhausen.de/dokumente/satzungen/finanzen-und-steuern/2023-haushaltssatzung-und-haushaltsplan.pdf?cid=ax4

Stromgestehungskosten
https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2021_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf