In ihrer nächsten Sitzung am 6. Dezember befasst sich unsere Gemeindevertretung – so zumindest die derzeitige Planung – mit der weiteren Vorgehensweise bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Niedernhausen. Schon diese Woche beraten darüber der Bauausschuss (27.11.), der Sozial-, Umwelt- und Klimaausschuss (28.11.) sowie der Haupt- und Finanzausschuss (29.11.).
Die Bürgerinnen und Bürger Niedernhausens hatten am 8. Oktober der Gemeindevertretung den klaren Auftrag erteilt, das Projekt Windkraftanlagen in Niedernhausen zügig anzugehen. Von daher begrüßen wir als Bündnis Nachhaltiges Niedernhausen, dass die Entwicklung der ausgewiesenen Vorranggebiete nun angegangen werden soll. Am besten sollte dies im engen Schulterschluss mit Idstein und Eppstein erfolgen. Zur Erinnerung: Die Flächen von zwei der drei Vorranggebiete befinden sich nicht im alleinigen Besitz von Niedernhausen.
Die Bürgerinitiative ProWald hat an dieser Stelle kürzlich angekündigt, „den Planungs- und Genehmigungsprozess sehr genau zu verfolgen“. Diesem legitimen Anliegen schließen wir uns vorbehaltlos an. Denn es sind in der Tat noch einige Fragen zu klären. Und zumindest was die Fragen angeht, besteht auch weitgehend Konsens. Es geht um
- die Sicherstellung des Einflusses der Gemeinde Niedernhausen sowohl in der Errichtungs- als auch in der Betriebsphase,
- die Form der Einbindung der Städte Idstein und Eppstein,
- die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Planungsphase und am Ertrag der Windräder durch dauerhaft niedrigere Strompreise,
- die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Niedernhausen – einerseits durch Planungs- und Errichtungskosten, andererseits durch regelmäßig erzielbare Einnahmen.
Diese Themen überzeugend zu bearbeiten, erfordert entsprechendes Know-how. Da eine Reihe von Entscheidungen vor einer Auftragsvergabe fallen müssen und eine entsprechende Ausschreibung sorgfältig vorzubereiten ist, finden wir es durchaus angemessen, dass sich die Gemeinde hierzu zunächst professionell beraten lassen will. Wichtig wäre insbesondere eine objektive und transparente Darstellung der Vor- und Nachteile einer Verpachtung der Waldflächen gegenüber einem Eigenbetrieb und anderer Betriebsformen.
Ob – wie von der Gemeinde derzeit angedacht – nach Vorliegen des Beratungsergebnisses und vor dem Start eines Vergabeverfahrens noch ein Markterkundungsverfahren zwischengeschaltet werden muss, sollte erst im Lichte der Beratungsergebnisse entschieden werden. Die Beratungsergebnisse und ein kritischer Blick auf die Erfahrungen bestehender Windparks in unserem näheren Umfeld (Beispiel Hünfelden) sollten eigentlich ermöglichen, ein Vergabeverfahren sachgerecht vorzubereiten. Zusätzliche Erkenntnisse wären kaum zu erwarten, dafür aber erhebliche Verzögerungen.
Die Gemeinde sollte sich zum Ziel setzen, das Vergabeverfahren spätestens zu Beginn des zweiten Halbjahres 2024 zu starten. In jedem Fall sollten wir uns überflüssige Bürokratie und nutzlose, eine Projektrealisierung ausbremsende Verfahren gemeinsam ersparen.