Windkraftanlagen in Niedernhausen – Geht das auf Kosten des Artenschutzes?

Eine ganze Reihe gesetzlich geregelter Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen sorgt bei Bau und Betrieb von Windkraftanlagen für eine Balance zwischen klimafreundlicher Energiegewinnung und Artenschutz. So können – um hier nur ein Beispiel zu nennen – Windräder mit Detektoren ausgestattet werden, die herannahende Rotmilane erkennen und das Windrad abschalten. Mit einem JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 stimmen Sie also für eine saubere Energieerzeugung bei größtmöglicher Schonung heimischer Vögel.

Aber Windkraftanlagen können für Vögel und Fledermäuse durchaus eine Gefahr darstellen. Nach Erkenntnissen des BUND sterben 1 bis 5 Vögel pro Windrad und Jahr. Wichtig in diesem Zusammenhang: Große moderne 6-Megawatt-Windräder rotieren langsamer als kleinere Anlagen und sind höher als die meisten Vögel fliegen. Und bei der Abwägung zwischen Energieerzeugung und Vogelschutz sollten auch die Relationen betrachtet werden. Durch Windkraft sterben in Deutschland im Jahr 100 000 (also 0,1 Millionen) Vögel, durch Stromleitungen (wer mag auf diese verzichten?)  2,8 Millionen, durch Autos und Züge 70 Millionen, durch Hauskatzen 100 Millionen und durch Glasscheiben 115 Millionen Vögel.

Der Rotmilan bzw. sein Schutz wird häufig als Argument gegen den Bau von Windrädern genutzt. Es handelt sich um einen in Deutschland geschützten Greifvogel. Aus Gründen der Vorsorge darf beim Bau eines Windrades ein Radius von 500 Metern zum Horst des Rotmilans nicht unterschritten werden. Seine häufigste Todesursache ist übrigens Gift; der Rotmilan verendet nach dem Verzehr toter Ratten und Mäuse. Zweithäufigste Todesursache ist der Straßenverkehr. Es folgen Stromschläge durch Überlandleitungen und – schon sehr selten – der Bahnverkehr. Ganz selten sterben Rotmilane durch Windräder.  Der Rotmilan hat ganz andere Probleme: Er findet nur schwer Nahrung. Oft verkleinert die Landwirtschaft den Lebensraum der Vögel und ihrer Beute – nicht ein Windrad.

In Deutschland gehören alle vorkommenden Fledermausarten zu den streng geschützten Tierarten.  Allerdings jagen nur bestimmte Fledermausarten so hoch, dass sie gegen die Rotoren von Windrädern prallen oder durch schnelle Druckwechsel in Rotornähe getötet werden können. Stellt sich in der Planungsphase einer Windkraftanlage heraus, dass hier hochjagende Arten vorkommen, dann werden Algorithmen eingesetzt, um die Anlagen zu bestimmten Zeiten vorsichtshalber abzuschalten. Fledermäuse fliegen meistens in der Nacht, bei schwachem Wind und bei Temperaturen von über 10 Grad. Zum Schutz der Fledermäuse werden die Betriebszeiten der Windräder daran angepasst. Dazu wird an den Gondeln der Windräder die Fledermausaktivität akustisch erfasst. Es gibt also keine pauschalen Abschaltzeiten, sondern je nach tatsächlicher Fledermausaktivität vor Ort. Die Zahl der Fledermaus-Schlagopfer soll damit auf ein bis zwei Tiere pro Anlage und Jahr gesenkt werden.

Für Rehe, Füchse, Hasen und andere Wildtiere besteht kein Tötungsrisiko. Die Bauphase beunruhigt sie und sie meiden gewöhnlich das Umfeld. Nach aller Erfahrung kehren sie aber in der Betriebsphase in ihr altes Habitat zurück.

Eine sehr ernsthafte Bedrohung vor allem für seltene und in ihrem Bestand gefährdete Tierarten stellen Windräder also nicht dar. Bedroht sind sie durch den Klimawandel. Es ist wie beim Wald:  Der Ausbau von Windkraftanlagen leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Schutz der Natur.

Ein JA zur Windkraft bedeutet:

  • Wir sorgen unter Einhaltung aller Artenschutzauflagen durch die Produktion von Windenergie für eine Reduktion des CO2-Ausstoßes. Damit leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz.
  • Wir schützen durch die Minderung des Treibhausgasausstoßes unseren Wald und damit auch das Habitat von Vögeln, Fledermäusen und vielen Wildtieren.

Ein Hinweis noch: Auf unserer Homepage https://www.nachhaltiges-niedernhausen.de haben wir ein Video von Prof. Volker Quaschnig von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin verlinkt, das sich u.a. auch mit Vogelschlag durch Windräder befasst.

Quellenhinweise:

BUND, Regionalverband Südlicher Oberrhein: https://www.bund-rvso.de/windenergie-windraeder-voegel-fledermaeuse.html

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-08/leitfaden_fuer_die_artenschutzrechtliche_pruefung_in_hessen_stand_mai_2011.pdf sowie Faktenpapier Windenergie in Hessen: Natur- und Umweltschutz: https://redaktion.hessen-agentur.de/publication/2020/Faktenpapier_Natur_Umweltschutz.pdf

Fachagentur Windenergie an Land, Kompaktwissen Artenschutz: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Natur-_und_Artenschutz/FA_Wind_Kompaktwissen_Artenschutz_09-2022.pdf

Bundesverband Windenergie (BWE), Praxisvorschläge zum Umgang mit Fledermäusen bei Windenergievorhaben: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/20230607_BWE_Positionspapier_Fledermausschutz.pdf

ARD alpha. Gefahr für Fledermäuse. Sind Windräder und Artenschutz vereinbar?:
https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/artenschutz/fledermaus-fledermaeuse-gefahr-windraeder-windenergieanlagen-100.html#:~:text=Flederm%C3%A4use%20fliegen%20meistens%20in%20der%20Nacht%2C%20bei%20schwachem,Flederm%C3%A4use%20werden%20die%20Betriebszeiten%20der%20Windr%C3%A4der%20daran%20angepasst.