Windkraftanlagen in Niedernhausen – Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 erhalten Kommunen 0,2 Cent pro kWh Strom, der durch Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet erzeugt wird. Die Gemeinde Niedernhausen kann sich nach einem JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 auch direkt an Windkraftanlagen beteiligen, diese errichten und den Betrieb der Windkraftanlagen selbst übernehmen. Zusätzlich zu dem Gemeindeanteil an den Stromerlösen, aus Gewerbesteuer und Pacht ergäben sich so weitere dauerhafte Einnahmen mit Rendite.

Nicht nur eine Beteiligung der Gemeinde, sondern auch eine Bürgerbeteiligung ist möglich. Bürgerinnen und Bürger könnten, wenn sie ausreichende Anteile halten, bei der Planung und Betriebsführung der Anlagen mitbestimmen und so sicherstellen, dass lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Bei Bürgerwindanlagen ist die Vereinbarung eines dauerhaft niedrigeren Strompreises üblich. Von diesen profitieren dann alle Niedernhausener Bürgerinnen und Bürger. Die an den Anlagen Beteiligten partizipierten darüber hinaus durch ihren Anteil am wirtschaftlichen Ertrag. Es geht bei einer Bürgerbeteiligung nicht nur um Geldanlage, sondern auch um Teilhabe an einem zentralen Zukunftsprojekt und Möglichkeiten der Mitgestaltung in der Planungsphase. Auch sollten spätere Chancen einer Speicherung von Windenergie mitbedacht werden, um den Stillstand von Windrädern trotz hinreichendem Wind weitgehend zu vermeiden und überschüssige Energie für den späteren Gebrauch zu speichern.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist erfahrungsgemäß bei Bürgerwindparks höher als bei Projekten externer Investoren. Der Betrieb eines Bürgerwindparks setzt allerdings die Gründung einer Betreibergesellschaft – häufig in Form einer Genossenschaft – voraus. Ein Bürgerwindpark kann allein von Bürgerinnen und Bürgern geplant, errichtet und betrieben werden. Oftmals jedoch ist die Kommune Initiatorin und treibende Kraft hinter einem Bürgerwindpark. Sie ist dann finanziell beteiligt, hält Anteile, bietet aber auch ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit. Ein Beispiel aus der Umgebung ist das Projekt „Bürgerwindpark Hünfeldener Wald“.

Große Energieversorgungsunternehmen als Investoren ermöglichen auch auf eine andere Weise eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Windkraftanlagen. Diese ist besonders risikoarm, wenn die Beteiligung erst beginnt, nachdem der Bau abgeschlossen ist. Beteiligen können sich da ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der örtlichen Gemeinde oder – je nach Gestaltung des Projekts – gegebenenfalls auch die von Nachbargemeinden.  Möglich sind in der Regel bereits recht kleinteilige Beteiligungen ab 500 Euro. Allerdings ist bei dieser Beteiligungsform eine Einflussnahme auf die Projektgestaltung in der Regel nicht möglich.

Die genaue Ausgestaltung einer Bürgerbeteiligung ist also stark abhängig vom Vorgehen der Gemeinde. Es kann daher Variationen und spezifische Details geben, die über die hier genannten Modelle hinausgehen. In jedem Fall aber kann eine Bürgerbeteiligung zu einer effizienten Planung und Entwicklung der Windkraftanlagen beitragen, weil wir unser detailliertes Wissen über lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse einbringen können, was zu einer besseren Standortauswahl der einzelnen Windräder und einer optimierten Infrastrukturplanung führen kann. Dies erhöht die Rentabilität des Projekts und minimiert gleichzeitig den Eingriff in unseren Wald.

Ein JA zur Windkraft bedeutet:

  • Wir ebnen den Weg für die Gemeinde, sich an den Windkraftanlagen mit durchaus attraktiver Rendite zu beteiligen, was den finanziellen Spielraum der Gemeinde zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger Niedernhausens erweitern würde.
  • Wir setzen uns für die Realisierung eines Bürgerwindparks ein. Denn durch eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern reduzieren sich für das investierende Unternehmen die Kapitalkosten des Projekts, was günstigere Stromtarife für alle Niedernhausener Haushalte ermöglicht.
  • Wir schaffen in unserer Gemeinde eine nachhaltige und saubere Energiequelle und tragen durch diese regionale Stromerzeugung dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Importen zu reduzieren. Vor allem aber leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz im eigenen und im Interesse künftiger Generationen.

Quellenhinweise zu „Windkraftanlagen in Niedernhausen – Wie könnte eine Bürgerbeteiligung ausgestaltet sein?“:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung – Faktenpapier Windenergie in Hessen: Rentabilität und Teilhabe: https://www.energieland.hessen.de/pdf/BFEH_Faktenpapier_Rentabilitaet_Teilhabe.pdf

Fachagentur Windenergie an Land: https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/beteiligungundteilhabe/

BWE Windenergie in Bürgerhand: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/20131206_bwe_broschuere_buergerwind_final.pdf

EnBW, Sonne, Wind und Bürgerbeteiligung: https://www.enbw.com/unternehmen/eco-journal/buergerbeteiligung-an-solarparks.html

Bürgerwindpark Hünfeldener Wald: https://www.wp-huenfeldener-wald.de/#initiative