Windkraftanlagen in Niedernhausen – Wir sind doch schon so stark belastet!

Wir wohnen im Speckgürtel eines Ballungsgebietes, im Grünen, mit S-Bahn-Anbindung nach Frankfurt, Bus und Bahn nach Wiesbaden. Der Autobahnanschluss ist innerhalb weniger Minuten, ein internationaler Flughafen innerhalb einer halben Stunde erreichbar. Dies macht Niedernhausen zu einem attraktiven Wohnort. Und natürlich sind die Vorteile auch mit gewissen Belastungen verbunden; sie gibt es nicht zum Nulltarif.

Der die Ortsmitte tangierende Bahnverkehr mit S-Bahn, Regionalbahn und Güterzügen verursacht erheblichen Lärm, ebenso die über das Theißtal hinwegrauschenden ICE. Der Verkehr auf der Autobahn ist konstant lästig. Bei Stau auf der Autobahn drängt sich die Wagenkolonne über die Rathauskreuzung durch die Idsteiner Straße mit extremer Lärm- und Abgasbelastung. Die Strommasten trüben den Blick auf den Ort massiv und steigern sicherlich nicht den Wohnwert. Hinzu kommt noch der Flugverkehr, dessen Abflugrouten Niedernhausen nicht ignorieren. Und jetzt sollen hier noch Windräder aufgestellt werden?

Aber was könnte denn als Belastung durch moderne Windkraftanlagen angesehen werden?

Abgase werden durch Windräder nicht erzeugt. Der Lärm ist schlicht und einfach vernachlässigbar. Zwar entsteht hörbarer Schall durch Getriebe, Generator und den Rotor. Aber selbst bei maximaler Stromerzeugung eines Windrades entspricht die Schallbelastung im Abstand von ca. 200 m einer gedämpften Unterhaltung. Die Ruhe beim Waldspaziergang wird also eher durch Spaziergänger, Vogelgezwitscher und Blätterrauschen gestört, nicht aber durch Windkraftanlagen. Der Mindestabstand eines Windrades zur Wohnbebauung beträgt übrigens 1000 Meter.

Was bleibt dann an Belastung? Einerseits der Flächenbedarf, also die Rodung von Waldfläche für Fundament und Schotterfläche. Und andererseits die partielle Veränderung des Landschaftsbildes.  

Der Flächenbedarf ist sehr viel geringer als vielfach behauptet wird. Die Hauptforstwege sind bereits für den Schwerlastverkehr ausgelegt und lediglich Nebenwege oder neu zu bauende Wege führen zu einem zusätzlichen Eingriff. Wenn gerodet werden muss, so sind in gleichem Umfang Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, in der Regel Aufforstungen. Die Gesamtfläche Wald bleibt erhalten. Versiegelt werden ausschließlich die Anlagenfundamente. Und dauerhaft benötigt wird für ein Windrad eine Fläche von etwa 0,6 Hektar. Während der Bauphase kann je nach Lage durchaus ein Hektar beansprucht werden, aber etwa 0,4 Hektar werden anschließend wieder renaturiert. Die letzten Jahre haben gezeigt, was der Klimawandel dem Wald schon bisher angetan hat. Die Kahlflächen zeugen davon. Es wird daher höchste Zeit, fossile Brennstoffe durch Wind- und Solarenergie weitgehend zu ersetzen.

An realer Belastung bleibt die partielle Veränderung des Landschaftsbildes. Noch einmal zur Erinnerung: Es geht um maximal 4 Windräder auf gemeindeeigenem Grund. So notwendig Strommasten und Stromleitungen auch sein mögen, sie stören das Landschaftsbild weit stärker. Den Wald auf dem Taunuskamm retten wir langfristig jedenfalls nur, wenn alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Klimawandel zumindest zu begrenzen.

Die zusätzliche Belastung durch Windkraftanlagen – so denn wenige Windräder in unserem Wald als solche empfunden werden – ist doch wohl abzuwägen gegen den Nutzen einer regionalen nicht-fossilen Energieerzeugung auf minimaler Fläche, gegen einen uns möglichen Beitrag zum Klimaschutz und damit auch gegen die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen.

Ein JA zur Windkraft bedeutet:

  • Beitrag zum Klimaschutz durch weniger CO2-Ausstoß, keine schädlichen Emissionen

  • Schutz des Waldes und der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt vor den Folgen des Klimawandels

  • Keine Gefährdung von Qualität und Quantität des Grundwassers

  • Beitrag zur Energiewende und Reduktion der Abhängigkeit von Energielieferungen aus anderen Ländern

  • Zusätzliche Pacht- und Steuereinnahmen für die Gemeinde Niedernhausen
     
  • Günstigere Stromtarife sind möglich

  • Übernahme von Verantwortung für nachfolgende Generationen


Stimmen Sie deshalb mit JA beim Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023.